Todesfall: Was tun, wenn ein Angehöriger stirbt?

Nach dem Tod eines Angehörigen sind viele Menschen erst einmal überwältigt und zugleich mit vielen Fragen konfrontiert. Was genau ist kurze Zeit nach dem Todeseintritt zu tun? Wer ist eigentlich bestattungspflichtig? Und was gilt es noch zu beachten?

Erster Schritt: Benachrichtigen Sie einen Arzt

Wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist, benachrichtigen Sie zuallererst den zuständigen Hausarzt. Dieser ist dazu verpflichtet, die sogenannte ärztliche Leichenschau durchzuführen, indem er den Verstorbenen untersucht, um den Todeszeitpunkt und die Todesursache festzustellen. Anschließend stellt er die für alle weiteren Schritte notwendigen Dokumente wie Leichenschauschein und Todesbescheinigung (oder auch Totenschein) aus.

Sollten Sie den zuständigen Hausarzt nicht erreichen können, ist es auch möglich, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 zu verständigen. Wenn Ihr Angehöriger zum Zeitpunkt seines Todes in einem Seniorenheim lebte oder sich im Krankenhaus befand, übernimmt die jeweilige Einrichtung diesen ersten Schritt. Die Verständigung eines Arztes erfolgt dann automatisch durch das dortige Personal.

Zweiter Schritt: Informieren Sie einen Bestatter

Der wohl wichtigste Ansprechpartner nach einem Todesfall ist und bleibt das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens. Ihr Bestatter weiß genau, was als Nächstes zu tun ist und welche Formalitäten zu klären sind. Er berät Sie zu allen anstehenden Entscheidungen rund um die Beerdigung, der weiteren Versorgung des Verstorbenen, kann auf Wunsch die gesamte Organisation der Abschiednahme, der Trauerfeierlichkeiten und auch die Absprachen mit allen weiteren Dienstleistern für Sie übernehmen.

Sofern Ihr Angehöriger zu Lebzeiten keinen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen hat, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger also einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, den zuständigen Bestatter im Nachhinein noch einmal zu wechseln.

Wer ist verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern?

Familienangehörige haben nicht nur das Recht, sondern sind zugleich auch verpflichtet, den Leichnam ihres Angehörigen beisetzen zu lassen. Die Pflicht, sicherzustellen, dass der Verstorbene innerhalb der gesetzlichen Frist ordnungsgemäß bestattet wird, nennt man Bestattungspflicht. Diese betrifft in der Rangfolge Ehegatten oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, bis hin zu Großeltern und volljährigen Enkeln. Sollten keine Angehörigen aufzufinden sein oder sollten diese ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen (können), veranlasst die zuständige Gemeinde oder das zuständige Ordnungsamt die Bestattung.

Wer entscheidet, wie mein Angehöriger bestattet wird?

Oft äußern Menschen vor ihrem Tod Wünsche hinsichtlich ihrer eigenen Beerdigung. Diese Wünsche sollten möglichst respektiert werden. Sofern nichts über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen bekannt sind, entscheiden die nächsten, bestattungspflichtigen Angehörigen. Der Bestatter Ihres Vertrauens wird Sie auf Wunsch dazu beraten.

Zwei Tipps zum Schluss

Es ist nicht erforderlich, Ihren verstorbenen Angehörigen sofort in ein Bestattungsinstitut überführen zu lassen. Je nach Bundesland kann er in der Regel bis zu 36 Stunden im häuslichen Umfeld verbleiben und aufgebahrt werden. In dieser Zeit haben Verwandte, Freunde und Bekannte die Möglichkeit, innezuhalten und in Ruhe Abschied zu nehmen. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme nehmen, kann meist auch eine Verlängerung der Bestattungsfrist beantragt werden. Sprechen Sie Ihren Bestatter einfach darauf an.

Denken Sie auch an Dinge, um die sich Ihr Angehöriger zu Lebzeiten regelmäßig gekümmert hat. Hatte er tägliche Verpflichtungen, denen er nachgegangen ist, wie zum Beispiel die Pflege einer anderen Person? Gibt es beispielsweise Haustiere, die es weiterhin zu versorgen gilt? In solch einem Fall ist es ratsam, gegebenenfalls jemanden zu beauftragen, der sich auch sehr kurzfristig um die jeweilige Angelegenheit kümmern kann.

Stephanie Tamm

Bild:
pixabay.com/aitoff

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