Bestattungsvorsorge bedeutet Sicherheit
Gehen Sie auf Nummer sicher: Mit Ihrer Bestattungsvorsorge im Hause Möller bleiben Sie selbstbestimmt bis zum Schluss und entlasten dazu auch Ihre Familie. Im Rahmen unserer kostenlosen Bestattungsvorsorgeberatung informieren wir Sie und Ihre Angehörigen umfassend über die vielfältigen Möglichkeiten einer Beerdigung, die weit über die Entscheidung für eine Erdbestattung oder Feuerbestattung hinausgehen. In Ihrem persönlichen Bestattungsvorsorgevertrag halten wir dann all Ihre Vorstellungen rund um Ihre letzte Reise für Sie fest. So haben Sie und Ihre Familie die Gewissheit, dass später alles in Ihrem Sinn geregelt ist. Sie werden merken: Diese Sicherheit fühlt sich einfach gut an. Kommen Sie einfach auf uns zu. Wir beraten Sie kompetent und erfahren!
Welche Details können Sie bei Ihrer Vorsorge regeln?
In Ihrem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie jedes noch so kleine Detail festlegen, das Sie sich für die Trauerfeier und Beisetzung wünschen. Stellen Sie sich einfach vor, Sie planen eine Abschiedsfeier bevor Sie für immer auf Reisen gehen. Erzählen Sie uns, wer auf Ihrer Gästeliste auf keinen Fall fehlen sollte. Planen Sie mit uns Ihre individuelle Dekoration – vielleicht mit Ihren Lieblingsblumen und mit besonderen Gegenständen, die an Sie erinnern. Überlegen Sie sich eine Musikauswahl oder ein eigenes Abschiedsritual und finden Sie mit uns eine Bestattungs- und Grabart, die am besten zu Ihren Vorstellungen und denen Ihrer Angehörigen passen. Diese und viele weitere Einzelheiten ergeben so ein großes Ganzes: Ein persönlicher Abschied, der die Erinnerung an Sie in den Gedanken und Herzen Ihrer Lieben aufleuchten lässt.
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Wichtige Fragen im Rahmen der Bestattungsvorsorge:
- Wie und wo möchten Sie später beerdigt werden?
- Wünschen Sie eine Trauerfeier? Wie soll sie ablaufen?
- Stellen Sie sich besondere Trauermusik oder Dekorationen vor?
- Was ist Ihnen wichtig bezüglich der Trauermitteilungen?
- Möchten Sie die Beerdigung im Vorfeld finanziell absichern?
- Sollen Ihre Dokumente für den Sterbefall bei uns hinterlegt werden?
Bestattungswünsche auch finanziell absichern
Im Rahmen Ihrer Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, eine finanzielle Absicherung Ihrer Beerdigung festzulegen. Wir empfehlen Ihnen dafür einen dieser beiden Wege: Ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, auf das Sie eine Einmal- oder Ratenzahlung leisten. Eine Sterbegeldversicherung bei der Versicherung Ihres Vertrauens, die Sie monatlich oder einmalig ansparen und die im Todesfall an uns ausgezahlt wird. Grundsätzlich sind Sie in der Auswahl der Finanzierung Ihrer Bestattung frei – wir sind an keinen Finanzdienstleister gebunden.
Den letzten Willen mit Testament & Co. regeln
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie an dieser Stelle lediglich allgemeine Informationen von uns erhalten. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen weder eine Rechtsberatung ersetzen noch die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
Testament
Wie schreibe ich ein Testament? Was gibt es bei einem notariellen und eigenhändigen Testament zu beachten?
Ihr rechtskräftiges Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u.a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Erbrecht
Wie lautet die Erbreihenfolge? Was sind Erben zweiter Ordnung? Wie wird das Erbe bei ehelichen und nicht ehelichen Kindern geregelt?
Erbrecht kurz im Überblick
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Vorsorgevollmacht
Wann brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Was kann die Person meines Vertrauens entscheiden? Ist ein Notar erforderlich?
Wissenswertes rund um die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bankgeschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kreditinstitute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellstmöglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.
Patientenverfügung
Was regle ich mit einer Patientenverfügung? Welche Entscheidungen über medizinische Behandlung kann ich treffen?
Patientenverfügung für Ihre medizinische Behandlung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorgevollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.